Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.
Es wird unterschieden zwischen
- feuerhemmenden Türen (T30)
- hochfeuerhemmenden Türen (T60)
- feuerbeständigen Türen (T90).
- Die o.g. Türen sind unterteilt in einflüglige Türen (z.B. T30-1) und zweiflügelige Türen (z.B. T90-2)
Feuerschutztüren aus Stahl vereinen innovative Ideen, modernes Fertigungs-Know-how und höchste Verarbeitungsqualität. In neuer Bauart, geprüft nach EN 1634-1, bieten sie noch mehr Sicherheit und erfüllen heute schon die neuen Europanormen.
Exklusive Designverbesserungen, zeitsparende Montagevorteile und optimierte Komfortmerkmale machen die neuen Feuerschutzabschlüsse zu Vorreitern im Brandschutz.